TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Last Update: April 29, 2021

TEILNAHMEBEDINGUNGEN FÜR EVENTS

DER ZENLOOP GMBH

Die vorliegenden Teilnahmebedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für Ihre Teilnahme an Events der zenloop GmbH („zenloop“, „wir“), einschließlich Ihrer Anmeldung und Registrierung hierzu, wie im Folgenden näher beschrieben.

1. VERTRAGSGEGENSTAND und VERTRAGSPARTNER

a) zenloop mit Sitz in der Erich-Weinert-Straße 145, 10409 Berlin, ist die führende integrierte Experience-Management-Plattform in Deutschland. zenloop bietet Personen und Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen Konferenzen, Workshops, Webinare & ähnliche Eventformate („Events“) im Bereich CX Management an.

b) Die Events werden unter https://www.zenloop.com/de/events („Webseite“) angeboten und näher beschrieben. Ausrichter der Events und Ihr Vertragspartner im Falle Ihrer Teilnahme ist zenloop.

2. EVENTS

a) Die Events finden entweder online („Online-Events“) oder in Präsenz („Onsite-Events“) statt, wie im jeweiligen Angebot auf der Webseite beschrieben. Die Events werden in Kooperation mit unterschiedlichen Partnern organisiert und mit externen Referenten („Speaker“) durchgeführt

b) Online-Events sind für die Teilnehmer kostenlos. Für Onsite-Events kann eine Gebühr erhoben werden, wie im jeweiligen Angebot beschrieben.

c) zenloop ist berechtigt, ein Event oder Teile davon auf Video aufzuzeichnen. Es kann vorkommen, dass Teilnehmer in Bild und /oder Ton aufgezeichnet werden. Es werden jedoch nur Fern- bzw. Gruppenaufzeichnungen und keine Nahaufnahmen von Teilnehmern gemacht, um Ihre Privatsphäre zu schützen.

3. ANMELDUNG und TEILNAHME

a) Interessierte können sich über die Webseite für ein Event anmelden. Für die Anmeldung ist eine vorherige Registrierung auf der Webseite erforderlich.

b) Der Vertrag über Ihre Teilnahme an einem Event kommt zustande, wenn Sie die vorliegenden Bedingungen akzeptiert und Ihre Teilnahme durch Klicken des entsprechend beschriebenen Buttons (z.B. „Join Event“) erklärt haben.

4. LEISTUNGSUMFANG; ÄNDERUNGEN; AUSSCHLUSS

a) Art, Inhalt und Umfang eines Events richten sich nach der jeweiligen Beschreibung auf der Webseite.

b) Als Teilnehmer werden Ihnen in der Regel nach Abschluss des Events Unterlagen zu den Events („Event-Materialien“) an Ihre hinterlegte Emailadresse zugesandt. Ein Anspruch auf Erhalt von Event-Materialien wird hiermit allerdings nicht begründet. Vorbehaltlich der Ziffer 5 b. dieser Bedingungen sind ausschließlich Sie selbst berechtigt, die Event-Materialien für eigene Zwecke zu nutzen.

c) zenloop behält sich das Recht vor, ein  Event ganz oder teilweise aus wichtigem Grund zu ändern, soweit die Änderungen für Sie zumutbar sind. Änderungen gelten als zumutbar, wenn trotz der Änderungen das Event inhaltlich und zeitlich in vergleichbarer Weise durchgeführt wird. Beispielsweise kann zenloop vorgesehene Speaker aufgrund von Krankheit durch gleichwertige ersetzen und / oder den zeitlichen Rahmen des Events geringfügig anpassen.

d) zenloop behält sich vor, einem Teilnehmer den Zugang zum Event zu verweigern, wenn objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass

i) durch die vom Teilnehmer eingesetzten Technologien die Funktionalität oder Sicherheit des Online-Events beeinträchtigen,

ii) der Teilnehmer gegen seine Pflicht in Ziffer 5 dieser Bedingungen verstößt, oder

iii) wenn sonstige Umstände vorliegen, die zenloop zu einer Kündigung aus wichtigem Grund berechtigen würden.

5. NUTZUNGSRECHTE und SCHUTZRECHTE

a) Mit Abschluss Ihrer Buchung räumt zenloop Ihnen ein einfaches, ausschließlich auf das gebuchte Event bezogenes, nicht übertragbares Recht ein, an dem Event teilzunehmen und dieses sowie die Event-Materialien ausschließlich zum vertragsgegenständlichen Zweck und im Rahmen dieser Bedingungen zu nutzen.

b) Jede darüberhinausgehende Nutzung oder Verwertung des Events und der Event-Materialien ist untersagt. Insbesondere ist es Ihnen ohne schriftliche Zustimmung von zenloop untersagt, Events oder Event-Materialien im Ganzen oder in Teilen digital zu erfassen, aufzuzeichnen, zu verändern, vorzuführen, zu veröffentlichen, zu vervielfältigen oder in anderer Weise zu verbreiten und zu verwerten. Die gesetzlichen Regelungen zur zulässigen Nutzung (z.B. Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch im Sinne des Urhebergesetzes) bleiben unberührt.

c) Zur Teilnahme am gebuchten Event sind nur Sie als angemeldete Person berechtigt. Es ist Ihnen insbesondere untersagt, einer anderen Person an Ihrer Stelle die Teilnahme am Event zu ermöglichen oder zu gestatten, soweit zenloop nicht schriftlich etwas anderes gestattet hat.

d) Mit Ihrer Teilnahme an einem Event erkennen Sie ausdrücklich an, dass die Events und Event-Materialien Informationen, Texte, Software, Bilder, Videos, Grafiken, Sound und / oder sonstige Inhalte enthalten können, die durch Urheber-, Leistungsschutz- oder Markenrechte geschützt sein können. Diese Rechte stehen ausschließlich zenloop und ihren Lizenzgebern zu. Sie erhalten keinerlei Eigentums- oder Verwertungsrechte an den bereitgestellten Inhalten. Sofern nicht ausdrücklich abweichend vereinbart oder gesetzlich geregelt, dürfen die geschützten Inhalte ausschließlich nach Maßgabe dieser Bedingungen genutzt werden.

6. GEBÜHR

Höhe, Zahlungsmöglichkeiten und Fälligkeit der eventuell für die Teilnahme an Events zu zahlenden Gebühr ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot auf der Webseite.

7. HÖHERE GEWALT

a) Soweit und solange ein Fall höherer Gewalt („Force Majeure“) vorliegt, sind die Vertragsparteien für die Dauer der Force Majeure und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten nach diesen Bedingungen befreit.

b) Die Vertragsparteien sind dauerhaft von den Leistungspflichten nach diesen Bedingungen befreit, wenn das Force Majeure-Ereignis länger als 6 Monate andauert.

c) Force Majeure ist ein betriebsfremdes, von außen durch elementare Naturkräfte oder sonstige außergewöhnliche Umweltereignisse oder durch Handlungen dritter Personen herbeigeführtes Ereignis, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung unvorhersehbar ist, mit wirtschaftlich zumutbaren Mitteln auch durch die äußerste, nach der Sachlage vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt der Vertragsparteien nicht verhütet oder unschädlich gemacht werden kann und auch nicht wegen seiner Häufigkeit in Kauf zu nehmen ist.

d) Die Vertragsparteien sind verpflichtet, sich von einem solchen Force Majeure-Ereignis zu benachrichtigen und ihre Verpflichtungen den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.

8. DATENSCHUTZ

a) Im Rahmen Ihrer Anmeldung zu einem Event erfragen wir personenbezogene Daten von Ihnen, die für Ihre Teilnahme erforderlich sind. Zu diesen Daten gehören – je nach Event – beispielsweise Ihr Name, Ihre Emailadresse, Ihr Jobtitel und Unternehmen, Ihre Zahlusgaten. Diese Daten leiten wir ggfs. an den jeweiligen Partner des Events weiter, soweit dies für Ihre Teilnahme erforderlich ist, sowie zu Zwecken des Follow-Ups ausschließlich in Bezug auf das konkrete Event, an dem Sie teilgenommen haben.

b) Nähere Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch zenloop finden Sie in unserer „Datenschutzerklärung CX1“.

9. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

a) Falls sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ungültig, unwirksam oder nicht durchsetzbar erweist, bleiben die Gültigkeit, Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen davon unberührt.

b) Diese Bedingungen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

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